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   LAG Niedersachsen, 17.07.2000 - 5 Sa 289/00   

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https://dejure.org/2000,19451
LAG Niedersachsen, 17.07.2000 - 5 Sa 289/00 (https://dejure.org/2000,19451)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.07.2000 - 5 Sa 289/00 (https://dejure.org/2000,19451)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 5 Sa 289/00 (https://dejure.org/2000,19451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags; Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Befristung; Erhöhte Anforderungen an den sachlichen Grund bei wiederholtem Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrags; Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Befristung; Erhöhte Anforderungen an den sachlichen Grund bei wiederholtem Abschluss aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 469/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Selbstbindung des Arbeitgebers - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2000 - 5 Sa 289/00
    Die von der Rechtsprechung zum Wiedereinstellungsanspruch nach einem Prognoseirrtum bei betriebsbedingter Kündigung entwickelten Rechtsgrundsätze sind bei wirksamer Befristung eines Arbeitsvertrages nicht entsprechend anzuwenden (im Anschluss an LAG Düsseldorf 19.08.1999 - 11 Sa 469/99 - DB 2000, 222 [LAG Düsseldorf 19.08.1999 - 11 Sa 469/99] - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 577/99).

    Würde eine Prognoseabweichung auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis die Wiedereinstellung begründen, würde ein befristeter Arbeitsvertrag letztlich ein Arbeitsverhältnis auf Zeit mit Fortsetzungsoption um den jeweils dann entstehenden Vertretungsbedarf begründen und damit letztlich weitergehen, als der Schutz des unbefristeten und damit jederzeit mit Sachgrund kündbaren Arbeitsverhältnisses (im Anschluss an LAG Düsseldorf 19.08.1999 - 11 Sa 469/99 - DB 2000, 222 [LAG Düsseldorf 19.08.1999 - 11 Sa 469/99] - Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 577/99).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2000 - 5 Sa 289/00
    Die sachliche Rechtfertigung der Befristungsabrede liegt in Vertretungsfällen darin, dass der Arbeitgeber bereits zu dem zeitweilig ausfallenden Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Arbeitnehmers rechnen muss, so dass die Nichtbegründung eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit keine objektive Umgehung des Kündigungsschutzes darstellt und deshalb nach den vom Großen Senat des BAG (vgl. GS 1/59 - AP BGB § 620 befristeter Arbeitsvertrag Nr. 16) im Beschluss vom 12.10.1960 aufgestellten Grundsätzen nicht als funktionswidrig angesehen werden kann.
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.07.2000 - 5 Sa 289/00
    Eine nachvertragliche Pflicht zur Abgabe eines Wiedereinstellungsangebots lässt sich deshalb allein aus einer Prognoseabweichung in aller Regel nicht begründen (ablehnend deshalb BAG 7. Senat 06.08.1997 AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 2, offengelassen hingegen BAG 2. Senat 04.12.1997 AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 4).
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 600/00

    Wiedereinstellungsanspruch nach Befristung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 17. Juli 2000 - 5 Sa 289/00 - wird zurückgewiesen.
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